
Bereits bei unserem letzten Funkertreffen sprach ich mit Kolleginnen und Kollegen über das Problem mit Wespen. Viele meiner Funkkolleginnen und Funkkollegen lesen auch meine Beiträge. Deshalb dieser
SEHR AUSFÜHRLICHER BEITRAG!!!
Informierte auch meine Kollegen, mit denen ich recht oft Funkgespräche führe, wo es die folgenden Informationen über Wespen im Internet gibt.
WESPEN TÖTEN – BIS ZU 50.000 EURO STRAFE DROHEN
Ein Kollege teilte mir vorgestern am Funk mit, dass in Österreich die Tötung einer Wespe bis zu 5.000 Euro kosten kann.
Da diese Mitteilung für mich kaum zu glauben war, informierte ich mich darüber im Internet.
Unter www.heute.at > s < wespen-töten-bis-zu 50.000 Euro Strafe drohen dir, gab es folgende Informationen:
Im Freien können Wespen extrem lästig werden. Doch wer zu drastischen Mitteln greift, riskiert saftige Strafen – auch in Österreich.
Von Digital Heute
27.07.2026, 16:53
Der Sommer ist da, und mit ihm die Wespen. Ob beim Grillen im Garten oder beim Kaffee am Balkon – die schwarz-gelben Insekten können schnell nerven. Doch Vorsicht: Wer zu Gift, Fallen oder dem Gartenschlauch greift, kann gegen den Artenschutz verstoßen.
Wespen stehen nämlich unter Schutz. Das bedeutet nicht, dass man jede einzelne Wespe dulden muss. Die Tiere dürfen aber nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden. Auch ihre Nester dürfen nicht einfach zerstört werden.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Im Allgemeinen sind etwa in Deutschland Bußgelder von bis zu 50.000 Euro möglich. Besonders streng geschützt sind etwa Hornissen.
Lästig? Ja! Aber so wichtig ist die Wespe eben auch
Das solltest du unbedingt unterlassen
Verboten ist es etwa, Wespen gezielt zu töten oder ein Nest zu zerstören. Dazu gehören Ausräuchern, Gift, Bauschaum, das Verschließen eines Einfluglochs oder das Abflammen eines Nestes. Auch handelsübliche Wespenfallen sind problematisch, wenn die Tiere darin ertrinken.
Bei einem problematischen Wespennest sollte man eine Wespenberatung oder einen sachkundigen Schädlingsbekämpfer einschalten. Ausnahmen gibt es etwa bei Nestern direkt bei Kindergärten oder für Menschen mit nachgewiesener Insektengiftallergie.
So vertreibst du Wespen sanft
Eine feine Wassernebel-Sprühflasche kann helfen, Wespen zu vertreiben. Die Tiere nehmen den Wassernebel als Regen wahr und ziehen sich häufig zurück. Wichtig: Keine Flasche mit Reinigungsmittelresten verwenden und die Tiere nicht hart anspritzen.
Auch reife Weintrauben können als Ablenkung etwas abseits vom Tisch platziert werden, um die Wespen wegzulocken. Generell sollte man süße Getränke abdecken, Fallobst aufsammeln und den Müll geschlossen halten.
Die Regelung in Österreich
“In Österreich gibt es kein generelles Verbot, Wespen oder verwandte Arten zu töten. Entscheidend sind vielmehr die jeweiligen naturschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesländer sowie der konkrete Einzelfall – etwa wenn von einem Hornissennest eine Gefahr für Menschen ausgeht”, heißt es von der Wirtschaftskammer Wien. Generell ist die Situation in Österreich aber nicht so einfach und hohe Strafen drohen auch hier.
“Wespen stehen generell als wildlebende Tiere grundsätzlich unter einem allgemeinen Schutz – ein Zerstören der Nester ohne wichtigen Grund ist grundsätzlich untersagt. Ob ein Nest entfernt werden darf, hängt von der jeweiligen Situation, der Art und den geltenden Bestimmungen ab. Besonders bei Nestern in Wohnhäusern, Kindergärten, Schulen oder Gastronomiebetrieben empfiehlt sich eine professionelle Begutachtung”, heißt es von der Wirtschaftskammer.
Von Feuerwehren wiederum, etwa der Freiwilligen Feuerwehr Pischelsdorf, heißt es in Bezug auf das Naturschutzgesetz: “Viele staatenbildende Insekten aus der Gattung der Stechimmen sind durch das steirische Naturschutzgesetz geschützt. Besonders gefährdete Arten wie Hornissen stehen sogar unter strengem Artenschutz. Daher ist das Töten der Insekten und das Zerstören der Nester streng verboten und wird mit Strafen bis zu 15.000 € bestraft.”
Es gab noch weitere Informationen aus Internet- und KI-Quellen:
Meine Frage an KI: Kann diese Information stimmen? Ein Kollege teilte mir am Funk mit, dass in Österreich die Tötung einer Wespe bis zu 5.000 Euro kosten kann?
Antwort der KI: Nein, diese Information stimmt so pauschal nicht. Es wird zwar im Internet und in sozialen Medien immer wieder behauptet, dass das Töten einer einzelnen Wespe mit drakonischen Strafen von 5.000 bis zu 50.000 Euro belegt wird – das entspricht jedoch nicht der österreichischen Rechtslage. [1, 2, 3]
Die rechtlichen Fakten im Überblick
- Kein Pauschal-Bußgeld für Einzeltiere: Für das Erschlagen einer einzelnen Wespe am Kaffeetisch wird in Österreich kein Bußgeld verhängt. Die oft zitierten Höchststrafen von 5.000 Euro (oder in Deutschland sogar bis zu 65.000 Euro) beziehen sich rechtlich auf das mutwillige, massenhafte Töten oder die illegale Zerstörung ganzer Nester geschützter Arten. [1, 2, 3, 4]
- Naturschutz ist Ländersache: In Österreich gibt es kein einheitliches Bundesgesetz für den Insektenschutz. Jedes der neun Bundesländer regelt dies in seinen eigenen Naturschutzgesetzen. [1]
- Allgemeiner Schutz wildlebender Tiere: Nach den Naturschutzgesetzen der Bundesländer (wie dem NÖ Naturschutzgesetz) und dem österreichischen Tierschutzgesetz dürfen wildlebende Tiere nicht ohne vernünftigen Grund mutwillig beunruhigt, gefangen oder getötet werden. [1, 2]
- Besonders geschützte Arten: Bestimmte Wespenarten – allen voran die Hornisse – sowie Wildbienen und Hummeln stehen unter besonderem Artenschutz. Wer deren Nester illegal zerstört (z. B. mit Bauschaum oder Gift), begeht eine Verwaltungsübertretung. [1, 2]
Was gilt als „vernünftiger Grund“ für eine Bekämpfung?
Wenn Sie sich gegen eine Wespe wehren, die Sie attackiert, oder wenn Gefahr im Verzug ist, liegt ein berechtigter Grund vor. Nester dürfen fachgerecht entfernt oder umgesiedelt werden, wenn: [1, 2, 3]
- Im Haushalt Allergiker oder Kleinkinder leben.
- Das Nest sich an einer unzumutbaren Stelle befindet (z. B. direkt über dem Hauseingang). [1, 2]
Sollten Sie ein störendes Wespennest entdecken, kontaktieren Sie am besten die Umweltberatung oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer, anstatt selbst zur chemischen Keule zu greifen. [1, 2, 3]
Möchten Sie wissen, wie Sie ein Wespennest an Ihrem Haus legal und sicher umsiedeln lassen können, oder interessieren Sie sich für die konkreten Regelungen in Ihrem Bundesland?
KI-Antworten können Fehler enthalten
Dazu gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.
Kollege 1: „Es wird sicherlich so sein, dass Wespen als wildlebende Tiere grundsätzlich unter einem allgemeinen Schutz stehen. Nur wenn man, so wie meine Familie und vermutlich auch viele andere Familien, z. B. in ihren Gärten unzählige Wespen haben, wird ein feiner Wassernebel aus einer Sprühflasche kaum hilfreich sein. Die Einschaltung eines sachkundigen Schädlingsbekämpfers wird vermutlich etwas länger dauern und in Zeiten wie diesen an zusätzlichen Geldausgaben scheitern. Es war auch in diesen Informationen zu lesen, dass man die Tiere nicht hart anspritzen soll. Das würde ich aber nur dann machen, wenn mich künftig Wespen nur zart stechen.“
Kollege 2: „Kann mir nicht vorstellen, dass vernünftig denkende Menschen auf solch eine Idee kommen, Wespenmörder mit Strafen bis zu 50.000 Euro zu drohen.“
Kollege 3: „Vermutlich werden nicht alle Wespenmörder solch hohe Strafen bezahlen müssen. Vielleicht ist man gnädig und man wandelt diese hohe Geldstrafe von 50.000 Euro in zwei Jahre Gefängnis um.“
Kollege 4: „Habe heute wieder etwas dazugelernt. Wusste nicht, dass sogar Hornissen unter strengem Artenschutz stehen.“
Kollege 1: „Hoffentlich stimmen die Informationen von der KI, dass das Töten einer einzelnen Wespe nicht mit drakonischen Strafen von 5.000 bis zu 50.000 Euro belegt wird, weil dies ja nicht der österreichischen Rechtslage entspricht.“
Kollege 2: „Da ich mir die diversen Informationen recht genau durchgelesen habe, bekam ich den Eindruck, dass ein nicht vorbestrafter Mann, der einem anderen Mann ein Messer in den Oberschenkel sticht, nicht so hoch bestraft wird wie ein Wespenmörder. Kann mich allerdings irren. Ihr wisst ja alle, irren ist menschlich.“