
Mit einigen Kollegen sprach ich am Funk über einen rasenden E-Scooter.
Die Tageszeitung „Heute“ berichtete:
Radpolizisten führten eine Aktion scharf gegen Bike- und Scooter-Sünder durch. Es hagelte 74 Organmandate sowie 25 Anzeigen. So wurden 23 Rotfahrer und mehrere auffrisierte E-Scooter-Lenker gestoppt.
Der schnellste Scooter brachte es auf 89 km/h! Erlaubt sind lediglich 25 km/h.
Dazu gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.
Kollege 1: „Ungeheuerlich, welch hohe Geschwindigkeiten mit solch einem dicken Brett auf Rädern herausgezaubert werden kann. Vor vielen Jahren unvorstellbar, dass diese Scooter so eine Kraft haben, dass sie sogar zwei Personen, zwar verboten, auch recht gut über Steigungen bringen. Allerdings diese Fahrt mit 89 km/h ist sicherlich ein Wahnsinn.“
Kollege 2: „Vermutlich wird es auch für diesen rasenden Scooter-Fahrer ein Wahnsinn sein, wenn er erfährt, welche Strafen er für welche Delikte bekommen wird. Fahren ohne gültige Zulassung, Verstoß gegen das Kraftfahrzeuggesetz, da er ja keine Haftpflichtversicherung hatte, außerdem fuhr er auch ohne der entsprechenden Führerscheinklasse. Vielleicht wird ihm auch wegen der hohen Geschwindigkeitsüberschreitung sogar dieser E-Scooter abgenommen.“
Kollege 3: „Heuer im Herbst soll es ja für alle E-Scooter-Fahrer und die E-Scooter neue Vorschriften geben. Die Alkoholgrenze wurde von 0,8 Promille auf 0,5 Promille gesenkt. Das Fahren zu zweit wurde ebenfalls verboten.“
Kollege 4: „Finde es auch sehr gut, dass es eine Helmpflicht für alle Benutzer von E-Scootern unter 16 Jahren gibt. Wäre allerdings noch besser gewesen, man hätte diese Helmpflicht für alle Scooter Benutzer eingeführt.“
Kollege 1: „Da hätte es aber doch einige, die schon älter als 16 Jahre sind, welche sich bis jetzt einen E-Scooter ausgeborgt haben, keinen mehr ausgeborgt. Denn wer möchte schon in einer Tragtasche oder z. B. in einem Shoppingbag ständig einen Helm mitnehmen, nur wenn er ganz rasch einen E-Scooter benötigt.“
Kollege 2: „Es ist auch verboten, Taschen oder Rucksäcke am Lenker oder auf dem Trittbrett zu transportieren oder anzuhängen.“
Kollege 3: „Zwar war, soweit ich mich erinnern kann, auch schon jetzt das Befahren von Gehsteigen und Gehwegen verboten. Nun wird es neuerlich verboten. Bleibt nur zu hoffen, dass sich dadurch etwas verbessert. Wer wird solche Übeltäter anhalten und auch bestrafen? Werden das Polizisten auf Fahrrädern sein, denn Fußstreifen gibt es ja kaum mehr. Als kleine Draufgabe sollen dann E-Scooter auch mit Blinker und Klingel ausgestattet sein.“
Kollege 4: „Lassen wir uns überraschen. Vielleicht bringen diese neuen Vorschriften mehr als wir glauben.“