
Mit einigen Kollegen sprach ich am Funk über das Thema: Gut sichtbare Anbringung des Mindesthaltbarkeitsdatum.
Bereits am Vortag lasen wir diesbezüglich im Internet unter www.lebensmittelklarheit.de eine recht gute Information:
Laut EU-Recht muss das Mindesthaltbarkeitsdatum an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar aufgedruckt werden. Verbraucherbeschwerden zeigen aber, dass der Aufdruck vielfach schwer zu finden oder kaum lesbar ist. Die Verbraucherzentralen fordern daher eine Schriftgröße von mindestens 3 Millimeter sowie einen ausreichenden Kontrast zwischen Schrift und Hintergrund.
In der EU-Lebensmittelinformationsverordnung ist festgelegt, in welcher Form und Schriftgröße das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) auf Lebensmitteln stehen muss. Demnach muss es “an einer gut sichtbaren Stelle deutlich und gut lesbar” auf der Verpackung oder dem Etikett angebracht werden. Außerdem ist eine Schriftgröße von mindestens 1,2 Millimeter bezogen auf die Schrifthöhe des kleinen x vorgeschrieben. Eine Vorgabe, an welcher Stelle die Angabe, beispielsweise auf Getränkeflaschen oder –dosen, zu finden sein muss, gibt es nicht.
Die Verordnung sieht außerdem vor, dass die EU-Kommission eine spezielle Rechtsvorschrift zur Lesbarkeit erlassen kann in der diese Faktoren genauer definiert werden. Bislang wurde eine solche Rechtsvorschrift aber noch nicht erlassen.
Immer wieder beschweren sich Verbraucher:innen bei Lebensmittelklarheit.de über Produkte mit kaum auffindbarem oder nur schwer lesbarem MHD. Eine aktuelle Umfrage bei Lebensmittelklarheit.de zeigt, dass jede(r) zweite Befragte bei Lebensmitteln oft lange nach dem MHD suchen muss.
Die Verbraucherzentralen sind bereits vereinzelt rechtlich gegen schwer lesbare Kennzeichnungen vorgegangen.
Eine echte Verbesserung für Verbraucher:innen kann es aus Sicht von Lebensmittelklarheit nur geben, wenn die rechtlichen Vorgaben zur Lesbarkeit konkreter gefasst werden. Genaue Vorgaben zur Lesbarkeit sind aus unserer Sicht längst überfällig.
Dazu gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.
Kollege 1: „Komme wieder auf die Aussage von Henry. Nicht alle in einen Topf werfen. Möchte ich auch nicht tun, es gibt durchaus viele Lebensmittel, bei diesen funktioniert sehr wohl die gut lesbare und auch leicht auffindbare Angabe der Haltbarkeitsdaten. Allerdings gibt es auch viele Lebensmittel, da funktioniert das überhaupt nicht. Möchte nur ein kleines Beispiel nennen. Esse schon seit längerer Zeit sehr gerne Haselnusschrem-Stangerl. Dort das – mindestens haltbar bis: siehe Seitenfläche – zu finden, war nahezu unmöglich. Allerdings seit einiger Zeit funktioniert es. Zu meiner großen Überraschung, nun auch auf der Seitenfläche ganz gut lesbar. Kenne den Grund nicht, wieso es nun funktioniert, wichtig ist, es funktioniert.“
Kollege 2: „Besonders ärgerlich finde ich auch die unterschiedlichen Haltbarkeitsdaten.“
Kollege 3: „Habe mich schon öfter gefragt, wer dafür verantwortlich ist, wenn auf einem durchsichtigen Flaschenhals in ganz kleiner schwarzer Schrift das Haltbarkeitsdatum bzw. Ablaufdatum angebracht wurde, wenn es sich bei dem Flascheninhalt um ein dunkles Getränk handelt. Ganz ausgezeichnet nicht lesbar.“
Kollege 4: „Nicht selten drehte ich schon ein Produkt in alle Richtungen, um endlich das Haltbarkeitsdatum zu finden. Auch mich überrascht es, dass z. B. diese Verbraucherzentralen oder dafür Verantwortliche bei der EU anscheinend doch noch nicht genügend getan haben und es angeblich noch gar keine gesetzliche Regelung gibt.“
Kollege 2: „Vermutlich haben die dafür zuständigen Leute bei der EU, noch keine befriedigende Lösung gefunden.“
Kollege 3: „Es wird für die EU bzw. Verbraucherzentralen sicherlich nicht ganz einfach sein, bei den unzähligen angebotenen Produkten, alles unter einen Hut zu bringen.“
Kollege 2: „Liebe Freunde, die Hoffnung stirbt zuletzt, vielleicht gibt es auch da noch eine befriedigende Lösung für uns alle. Außerdem gibt es noch viel wichtigere Dinge, die auch erst gelöst werden müssen. Aber nachdem wir gerade am Funk über sehr viele Dinge sprechen, warum nicht auch über das Haltbarkeitsdatum”.
Kollege 1: „Wir haben uns ja noch gar nicht bei unserem Henry für die Zusendung des Fotos, Auto mit Mindesthaltbarkeitsdatum bedankt. Also Henry, spreche gleich für uns alle, vielen Dank. Passt ja super zum Thema, allerdings bei diesem Auto, zählt auch schon zu den Lebensmittel, werden wir das Ablaufdatum niemals erfahren. Warum sage ich Lebensmittel, Autos sind in der heutigen Zeit sicherlich ein Mittel zum Leben.”