281 Lenker ließ den Motor laufen: 600 € Strafe

Mit einigen Kollegen sprach ich am Funk über einen gnadenlosen Schnellrichter.

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete:

Vereisten Wagen geheizt: Mann muss 600 € zahlen

Ein gnadenloser Schnellrichter strafte ab

Eiskalter Polizeieinsatz in Wien-Ottakring: Ayhan C. wollte am Abend mit seinem Auto nach Hause fahren. Aufgrund der frostigen Temperaturen waren die Fenster seines Fahrzeugs stark vereist. Um freie Sicht zu bekommen, stieg er in seinen Wagen, startete den Motor und wartete rund drei Minuten, bis das Eis mithilfe des Heizsystems im Innenraum auftauen konnte. Doch dann wurde es turbulent.

Denn neben ihm stand ein Auto mit Zivilpolizisten samt Schnellrichter. Die kontrollierten den Lenker und herrschten ihn an: „Nach dem Start muss gefahren werden.“ Der Schnellrichter verhängte dann saftige 600 Euro Strafe.

Der Lenker versuchte zu erklären, dass er keinen Eiskratzer im Auto habe und lediglich auf das Auftauen der Scheiben wartete, doch ohne Erfolg. Das Warmlaufen des Motors im Stand ist nämlich streng verboten, da es eine Luftverunreinigung darstellt, so der ÖAMTC.

Dazu gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.

Kollege 1: „Auch ich würde diesen Schnellrichter als gnadenlos bezeichnen. Nicht nur gnadenlos, hat der überhaupt eine Ahnung von einem Strafrahmen? Dieser legt eben fest, wieviel sich eine Strafe zwischen Mindestmaß und Höchstmaß bewegen darf. Kann mir also nicht vorstellen, dass wegen des laufenden Motors eine Strafe von 600 Euro zu bezahlen war.“

Kollege 2: „Dieser Schnellrichter würde vermutlich einem Autofahrer, der in einer 30er Zone 40 km/h fährt, zu einer Strafe von 2.000 Euro verdonnern. Wenn er an diesem Tag vielleicht noch ganz schlecht drauf ist, dann kommt es womöglich noch zu einer Führerscheinabnahme.“

Kollege 3: „Also das könnte auch dieser gnadenlose Schnellrichter nicht machen, darum gibt es ja diesen Strafrahmen. Allerdings wissen wir alle, vor Gericht entscheidet dann der Richter, ob jemand 1 Jahr oder 5 Jahre bekommt. Strafrahmen zwischen 1 und 5 Jahre.”

Kollege 4: „Auch mir erscheint die Strafe von 600 Euro immens hoch. Aber nachdem wir ja alle bei dieser Amtshandlung nicht anwesend waren, wissen wir nicht, wie sich dieser Mann gegenüber dem Schnellrichter verhalten hat. Wir sprachen doch schon am Funk über Respektlosigkeiten gegenüber der Polizei. Da ist es schon vorgekommen, wenn ein Polizist von jemanden seine Autopapiere überprüfen wollte, dass dieser sagte, was du wollen? Vielleicht konnte der aber auch noch nicht so gut Deutsch und wollte eigentlich nur sagen, was wünschen sie? Es gab schon genug negative Vorfälle, in ein offenes Seitenfenster einer Polizeifunkstreife wurde schon hineingespuckt. Polizistinnen und Polizisten wurden schon oft beschimpft, manche auch tätlich angegriffen.“

Kollege 2: „Was ich etwas schlampig finde, dass dieser bestrafte Autofahrer in dieser Jahreszeit keinen Eiskratzer im Auto hatte.“

Kollege 1: „Ihr kennt doch sicherlich diesen Ausspruch, irren ist menschlich. Womöglich hat sich dieser Schnellrichter nur um eine Null geirrt. Also statt 600 Euro nur 60 Euro. Diese Strafe, so finde ich, wäre angemessen gewesen.“


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