273 Polizist stiehlt Kollegin Nacktfotos: Geldstrafe

Mit einigen Kollegen sprach ich am Funk über eine ungewöhnliche Affäre bei der Wiener Polizei. Sowohl meine Kollegen als auch ich, lasen in der Tageszeitung „Heute“ folgenden Bericht:

Polizist inspiziert Nacktbilder von Kollegin, kassiert Strafe

Ein Uniformierter knackte mit einem Ersatzschlüssel den Spind seiner Kollegin und entwendete „aus Neugierde“ eine Festplatte mit intimen Fotos. Die Bilder durchstöberte der Beamte dann im Büro. Brisante Nacktfoto-Affäre bei der Polizei. Ein Beamter soll sich – im Dienst – unerlaubt mit dem Reserveschlüssel aus der Kommandanten-Kanzlei am privaten Spind der feschen Kollegin „vergangen“ haben. Der findige Ermittler fand im Kasten eine in einer Holzkiste versteckte Festplatte vor, die er sogleich an seinem Arbeits-PC ganze acht Minuten lang „inspizierte“ und dabei auch explizite Bilder der Beamtin öffnete. Die Betroffene lebt in Scheidung und wollte ihre Erinnerungsfotos vor ihrem Verflossenen verstecken, ahnte nichts. Denn der Kollege versteckte nach dem Durchstöbern Datenträger und Spindschlüssel wieder an Ort und Stelle.

Nur weil der unerlaubte Zugriff protokolliert worden war, flog die Sache auf. Die Bundesdisziplinarbehörde beschäftigte sich mit der schlüpfrigen Causa: Zwar wird dem Beamten „kriminelle Energie“ attestiert, dennoch darf er vorerst seinen Job behalten. Wegen Verstößen gegen das Beamten-Dienstrecht und Missachtung der Privatsphäre bekam er allerdings einen saftigen „Strafzettel“ über 10.800 Euro aufgebrummt. „Ich war neugierig und habe mich für die Fotos interessiert“, gestand er ein. „Es war eine große Dummheit.“ Bei jedem weiteren Verstoß ist er seinen Beamten-Job nun los.

Dazu gab es einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.

Kollege 1: „Eine sehr ausgefallene Neugierde dieses Polizisten. Würde es eigentlich nicht als Neugierde, sondern als Frechheit bezeichnen, den Spind seiner Kollegin, ohne deren Wissen, zu öffnen.“

Kollege 2: „Von wem wusste eigentlich der Polizist von einer Festplatte mit intimen Fotos seiner Kollegin?“

Kollege 3: „War ja nur gut, dass dieser unerlaubte Zugriff auch protokolliert wurde. Nun beschäftigt sich auch die Bundesdiziplinarbehörde mit diesem Fall. Wenn ich nicht in Heute von dieser Bundesdiziplinarbehörde gelesen hätte, hätte ich gar nicht gewusst, dass es diese überhaupt gibt.“

Kollege 4: „Dieser neugierige Beamte bekam zwar eine recht hohe Strafe, in der Höhe von 10.800 Euro, allerdings hätte ich eher damit gerechnet, dass man diesen Polizeibeamten fristlos entlässt.“

Kollege 1: „Vielleicht wurde er auch deshalb noch nicht entlassen, da es bei der Polizei noch immer einen Personalnotstand gibt.“

Kollege 3: „Könnte auch sein, dass er eine sehr gute Dienstbeurteilung hat. Vermutlich schadet dieser Vorfall aber dem Ansehen der Polizei.“


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