
Schon vor einigen Wochen sprach ich mit einigen Kollegen am Funk über das Thema, wen kann man in Zukunft bei Verkehrsdelikten von selbstfahrenden Fahrzeugen haftbar machen?
Nach einem Bericht der Tageszeitung „Heute“ sprachen meine Kollegen und ich am Funk neuerlich über dieses Thema.
Bericht dieser Tageszeitung:
Selbstfahr-Taxi lässt Beamte ratlos zurück
Polizei will strafen, aber Auto hat keinen Fahrer
Dreister geht es wohl nicht, dachten sich die Beamten des San Bruno Police Department in Kalifornien, als direkt vor ihren Augen ein Auto ein verbotenes 180-Grad-Wendemanöver an einer Kreuzung einlegte. Sofort stoppten sie den Wagen, um den Fahrer zu überprüfen, als ihnen bewusst wurde, dass sie es mit einem selbstfahrenden Waymo-Taxi zu tun haben. Diese sind in der Bay Area von San Francisco an sich schon seit zwei Jahren im Einsatz. Dennoch gibt es noch immer kein Gesetz, das die Betreiber von Selbstfahr-Taxis bei Verkehrsdelikten haftbar macht. „Kein Fahrer, keine Hände, keine Ahnung“, beschrieben die Polizisten ihre Erfahrung auf Facebook – und wiesen darauf hin, dass die Gesetzeslücke bald geschlossen werden soll.
Darüber gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.
Kollege 1: „Wer hätte das vor Jahren gedacht, dass es Fahrzeuge geben wird, die ohne Fahrer unterwegs sein werden?“
Kollege 2: „Für viele Erdenbürger utopisch. Und doch, nun gibt es solche Fahrzeuge. Sicherlich gab es damit gewisse Anfangsschwierigkeiten, aber anscheinend hat man diese schon recht gut in den Griff bekommen.“
Kollege 3: „Anscheinend noch nicht ganz. Kann mir sehr gut vorstellen, dass die Polizeibeamten überfordert waren, als sie dieses selbstfahrende Waymo-Taxi angehalten haben und es keinen Fahrer gab.“
Kollege 4: „Bleibt nur zu hoffen, dass es mit diesen Waymo-Taxis zu keinen schwereren Unfällen kommt und vor allem, dass diese Gesetzeslücke bald geschlossen wird. Es werden in Zukunft, auch wenn es dann schon ein Gesetz gibt, bei Verkehrsdelikten, verursacht durch diese Selbstfahrtaxis, die Betreiber haftbar gemacht werden.“