
Mit einigen Kollegen sprach ich am Funk über eine unfassbar hohe Geldstrafe wegen Geschwindigkeitsüberschreitung.
Die Tageszeitung „Heute“ berichtete:
Weil er im Ortsgebiet mit 77 km/h statt der erlaubten 50 km/h geblitzt wurde, muss ein Franzose in der Schweiz umgerechnet 95.000 Euro Strafe zahlen. Denn in der Schweiz orientiert sich die Höhe einer Geldstrafe bei „schweren“ Vergehen am Einkommen. Der Raser ist Multimillionär.“
Dazu gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese mit Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.
Kollege 1: „Habe schon öfter am Funk gesagt, wenn ganz ungewöhnliche Meldungen über Amerika gebracht wurden, Amerika ist anders. Allerdings finde ich, dass die Schweiz anscheinend noch anders ist. 95.000 Euro Strafe wegen 27 km/h zu schnell.“
Kollege 2: „Auch für mich nicht nachvollziehbar, in der Schweiz orientiert sich die Höhe einer Geldstrafe bei schweren Vergehen am Einkommen. Hätte niemals gedacht, dass es so etwas überhaupt gibt.“
Kollege 3: „Wenn man in der Schweiz bereits diese Geschwindigkeitsüberschreitung als schweres Vergehen bezeichnet, hat dieser Multimillionär noch Glück gehabt, dass er nicht noch schneller gefahren ist. Dann wäre es vermutlich kein schweres Vergehen, sondern ein furchtbares Vergehen gewesen.“
Kollege 4: „Bin mir gar nicht sicher, ob nicht in der Schweiz Arbeitslose, Reinigungskräfte, Autofahrer mit einem Mindesteinkommen zu den echten Rasern zählen. Wenn die Höhe einer Geldstrafe vom Einkommen abhängig ist, durchaus möglich.“
Kollege 2: „Eigentlich tun mir Multimillionäre in der Schweiz fast ein bisschen leid.“