Älterer Beitrag

Mit einem Kollegen sprach ich am Funk über eine extreme Abzocke vor EM-Viertelfinal-Hit.
Es ist schon einige Zeit her, als die Tageszeitung “Heute” darüber berichtete:
Wucher! 6.000 Euro für ein EM-Ticket
Preiskampf um Tickets für das Viertelfinal-Duell zwischen Deutschland und Spanien in Stuttgart.
Im Internet will ein Anbieter für eine Karte 6.000 Euro haben, ein anderer für zwei 11.800.
Da waren sich mein Kollege und ich einig, dass es sich tatsächlich um Wucher handelte.
Was versteht man unter “Wucher”: Praktik, beim Verleihen von Geld, beim Verkauf von Waren o. Ä. einen unverhältnismäßig hohen Gewinn zu erzielen. Die Frage ist nur, bekamen diese “Anbieter” auch tatsächlich so viel Geld. Was natürlich zu bedenken ist, dass niemand gezwungen wird, sich solche EM-Tickets um derartige Irrsinnspreise zu kaufen.
Wucher ist in Deutschland für bestimmte Fälle auch unter Strafe gestellt. Was sowohl meinen Kollegen, als auch mich überraschte, sind die hohen Strafen. Im Internet nachzulesen: § 291 StGB sieht für das Vergehen des Wuchers Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren vor, in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Wucher ist ein Offizialdelikt.
Ob die beiden “Unverschämten Anbieter” auch bestraft wurden, entzieht sich meiner Kenntnis.