337 Frau lief in Garten in Selbstschuss-Anlage

Mit einigen Kollegen sprach ich am Funk über einen unglaublichen Vorfall in Sachsen-Anhalt.

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete:

Sie lief nur ihrem Hund nach -Täter bleibt frei

Unglaublicher Vorfall in Sachsen-Anhalt. Am Nachhauseweg mit den Wochenend-Einkäufen büxte einer 54-jährigen Frau der Hund aus. Sie lief ihm auf das Nachbargrundstück nach, wo sie plötzlich von unzähligen Schrotkugeln zu Boden gestreckt wurde.

Zeugen riefen die Polizei. Das SEK rückte mit einem Panzerwagen aus – noch war unklar, was genau vorgefallen war. Schließlich stellte sich heraus: Der amtsbekannte Nachbar und Waffennarr hatte eine Selbstschuss-Anlage auf seinem Grundstück errichtet.

Unfassbar: Nach seiner Einvernahme wurde er auf freiem Fuß angezeigt – obwohl er keinen Waffenschein besitzt und illegal Gewehre und Munition hortete.

Währenddessen kämpft die Frau im Krankenhaus um ihr Leben. Ihr wurden fast 100 Schrotkugeln aus Brust und Gesicht operiert.    

Dazu gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.

Kollege 1: „Dieser Mann, der diese Selbstschuss-Anlage auf seinem Grundstück errichtet hat, ist ja ein Wahnsinniger. Es ist keine Frage, dass man sein Eigentum gut schützen möchte. Dagegen ist auch nichts einzuwenden, aber doch keinesfalls mit einer Selbstschuss-Anlage. Außerdem besitzt dieser Wahnsinnige keinen Waffenschein, hortete aber Gewehre und Munition.“

Kollege 2: „Auch ich bezeichne diesen Mann als wahnsinnig. Immerhin wurde durch diese Selbstschuss-Anlage seine Nachbarin durch zahlreiche Schrotkugeln schwer verletzt und kämpft um ihr Leben.“

Kollege 3: „Für mich ist es auch unfassbar, dass dieser kriminelle Nachbar nur auf freiem Fuß angezeigt wurde. Sicherlich aufklärungsbedürftig, ob das die richtige Vorgangsweise war.“

Kollege 4: „Kenne einen guten Bekannten, welcher auch sein Haus optimal schützen möchte. Der hat mir gesagt, er hätte immer ein geladenes Flobertgewehr unter seinem Bett liegen, sollte ein Einbrecher ins Haus kommen, so würde er auf diesen auch schießen.“

Kollege 2: „So viel mir bekannt ist, sind in ganz Österreich die Errichtungen von Selbstschuss-Anlagen verboten. Dieses Verbot wird auch in Sachsen-Anhalt gelten.“

Kollege 3: „Es ist sicherlich verständlich, dass diese Frau dem ausgebüxten Hund nachgelaufen ist. Dabei ist sie leider auf das Grundstück ihres irren Nachbarn gelangt. Vermutlich würde auch keiner damit rechnen, dass er dabei in eine Selbstschuss-Anlage geraten könnte.“

Kollege 4: „Wegen der schweren Verletzung dieser Hundebesitzerin kann ich mir durchaus vorstellen, dass der Errichter dieser Selbstschuss-Anlage eine mehrjährige Haftstrafe bekommt. Auch steht dieser schwer verletzten Frau mit Sicherheit ein hohes Schmerzengeld zu.“

Kollege 1: „Bleib


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