299 Wegen faulem Richter: Vergewaltiger geht frei

Mit einigen Kollegen sprach ich am Funk über einen Richter, der angeblich faul war und deshalb ein Vergewaltiger frei geht.

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete:

Schwere Justiz-Panne in Deutschland: Weil der 27-jährige Afghane Mahmood D. seine Ex-Partnerin mehrfach vergewaltigt und geschlagen haben soll, wurde er im Juni 2025 von einem Gericht in Berlin zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Doch der zuständige Richter hatte es verabsäumt, ein Protokoll der Verhandlung anzufertigen. Das Urteil konnte somit nie rechtswirksam zugestellt werden. Mit schweren Folgen für sein Opfer: Mahmood D. wurde am 19. Jänner aus der U-Haft entlassen. Die Ex-Freundin, der er „Rache“ geschworen hatte, fürchtet um ihr Leben. Sie steht unter Polizeischutz, wurde an einen „sicheren Ort“ gebracht. Die Polizeigewerkschaft tobt: „Das ist eine absolute Vollkatastrophe.“

Nun wartet alles auf eine Entscheidung des Bundesgerichts, ob D. trotzdem noch in Haft muss.

Dazu gab es auch einige Wortmeldungen meiner Funkkollegen. Bezeichne diese als Kollege 1, Kollege 2, Kollege 3 und Kollege 4.

Kollege 1: „Es ist ja tatsächlich kaum vorstellbar, dass der zuständige Richter kein Verhandlungsprotokoll anfertigte.“

Kollege 2: „Vermutlich sind die Gerichte nicht nur in Österreich, sondern auch in Deutschland sehr überlastet. War dieser Richter so überlastet, dass er nicht aus Faulheit, sondern wegen zu viel Arbeit auf das Verhandlungsprotoll vergessen hatte?“

Kollege 3: „Ist natürlich schlimm für diesen Richter, wenn er als faul bezeichnet wird und vor allem die entstandenen Folgen. Allerdings weit schlimmer ist es jetzt für die vergewaltigte und misshandelte Ex-Partnerin, die jetzt um ihr Leben bangt, nur weil dieser Vergewaltiger seine Haftstrafe nicht antreten muss.“

Kollege 4: „Die Ex-Partnerin wurde zwar an einen sicheren Ort gebracht, steht auch unter Polizeischutz, aber die Angst die sie sicherlich noch hat, wird ihr niemand abnehmen können.“

Kollege 2: „Die Polizeigewerkschaft bezeichnet das als absolute Vollkatastrophe. Ist sicherlich ein Problem, da für einen Polizeischutz auch Personal abgestellt werden muss, welches auch bei der Berliner Polizei vermutlich knapp sein wird.“

Kollege 3: „Bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesgericht sehr rasch eine Entscheidung trifft und dieser Kriminelle so rasch als möglich seine Haft antritt.“

Kollege 1: „Es ist allerdings zu befürchten, falls dieser Kriminelle ins Gefängnis kommt und die Strafe absitzt, dass seine Rache danach noch viel schlimmer sein wird.“


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