279 Weißer Hund fährt schwarz: 133 € Strafe

Mit einer Kollegin sprach ich am Funk über eine 133 Euro hohe Strafe, für einen Schwarzfahrer. Der Schwarzfahrer war ein kleiner Malteser.

Die Tageszeitung „Heute“ berichtete:

Weißer Malteser als Schwarzfahrer ertappt

Große Strafe für kleinen „Bobbi“ in Wiener Öffis

Eine junge Wienerin, die im Besitz einer Jahreskarte ist, ließ ihren kleinen Malteser bei ihrem Neffen. Allerdings hatte der junge Mann nicht am Schirm, dass „Bobbi“ auch einen Fahrschein benötigt. Zu seinem Pech kam es zu einer Fahrscheinkotrolle – und dabei flog der weiße Malteser als eiskalter Schwarzfahrer auf. Folge: 133 Euro Strafe.

Über Facebook bat die Frau die Wiener Linien, von der Strafe abzusehen, „da keine Absicht bestand, gegen die Beförderungsbedingungen zu verstoßen.“ Aber: „Auch bei diesen besonders süßen Hundeaugen“ können die Wiener Linien leider kein Auge zudrücken, so eine Sprecherin zu „Heute“. Kostenlos ist die Mitnahme eines Hundes ausschließlich für Besitzer einer Jahreskarte. In allen anderen Fällen ist ein ermäßigtes Einzelticket (1,60 Euro am Automaten) erforderlich. „Wer – egal ob Mensch, oder Tier – ohne gültiges Ticket unterwegs ist, muss bei einer Kontrolle mit einer Mehrgebühr rechnen“, so die Sprecherin.

Nicht nur meine Funkkollegin, auch manche Leserinnen und Leser dieser Zeitungsmeldung, werden die Strafe von 133 Euro für den kleinen Bobbi sehr hoch finden. Leider half da auch ein Schreiben an die Wiener Linien nichts, von der Strafe abzusehen, da ja keine Absicht bestand, gegen die Beförderungsbedingungen zu verstoßen. Auch für den kleinsten und süßesten Hund, drückten die Wiener Linien kein Auge zu.  

Man müsste sich da immer erst vorher erkundigen, wann die Mitnahme von Hunden kostenlos ist. Natürlich wird das der Neffe der Dame nicht getan haben. Die Mitnahme kann nach Verkehrsbetrieb, Land und Region unterschiedlich sein. Bei der Deutschen Bahn z. B. reisen kleine Hunde ausschließlich in Transportboxen kostenlos.

Natürlich hätte man bereits bei der Fahrscheinkontrolle ein Auge zudrücken können. Das hat man nicht getan und sich eben streng an die Beförderungsbedingungen gehalten.


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